(1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben
über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der
Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Funk), sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und
Funktion(en) im Verein. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.
(2) Als Mitglied des FVF, Bund Deutscher Karneval, Kreis- Jugendrings und evtl. zukünftiger Verbände, ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin zu melden. Übermittelt
werden an diese z.B. Namen und Alter der Mitglieder, Namen der Vereinsleitungsmitglieder mit Funktion, Anschrift, Telefonnummern und E-Mail Adresse.
(3) Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und/oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder
Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Verein, etc.) an das zuständige
Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der Empfänger die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet.
(4) Im Zusammenhang mit der Förderung des karnevalistischen Brauchtums, sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder
u.a. in seiner Vereinszeitung, Vereinsflyer, am schwarzen Brett, sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien, sowie elektronische Medien.
Dies betrifft insbesondere Teilnehmerlisten, Namenslisten der einzelnen Garden, Ergebnisse, Wahlergebnisse, sowie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Vereinsleitungsmitglieder
und sonstige Funktionäre. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Vereins- und Gruppenzugehörigkeit, Funktion im Verein und - soweit aus sportlichen Gründen
(z.B. Einteilung in Altersklassen) erforderlich - Alter oder Geburtsjahrgang. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber der Vereinsleitung der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person
widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.
(5) In seiner Vereinszeitung, Vereinsflyern, am schwarzen Brett, sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein auch evtl. über Ehrungen, Jubiläum, Hochzeit, Geburt, besondere Erfolge und Ereignisse,
sowie Geburtstage seiner Mitglieder. Hierbei können Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden: Name, Vereinszugehörigkeit und Dauer, Funktion im Verein
und - soweit erforderlich - Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein - unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereinszugehörigkeit und deren
Dauer - auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber der Vereinsleitung der
Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos, sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verein informiert das Mitglied rechtzeitig über eine
beabsichtigte Veröffentlichung/Übermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch erfolgen kann. Wird der Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt
die Veröffentlichung/Übermittlung. Andernfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige
Veröffentlichungen/Übermittlungen.
(6) Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Funktionsträger des Vereins, herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme
erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der
notwendigen Daten gegen schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt
ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden. Mitgliedern der einzelnen Altersgruppen können Telefonlisten, bzw. Adresslisten, unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und
E- Mail-Adresse zur besseren Kommunikation untereinander ausgehändigt werden.
(7) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der aktuellen Datenschutzgesetze das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der
Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.
(8) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Ausführungen stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer
personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B.
zu Werbezwecken) ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder das Mitglied eingewilligt hat. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft